Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden: Was ist von der Steuer absetzbar, wann zahlt der Schenker Steuern auf Geschenke?

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Die Weihnachtszeit rückt langsam näher und viele Unternehmen überlegen, welche Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden dieses Jahr zu Weihnachten „steuerfrei“ verschenkt werden. Steuerlich gibt es dabei einiges zu beachten und oft auch eine Überraschung, wenn der Schenker auf sein Geschenk zusätzliche Steuern bezahlen soll oder der Schenker dieses als Einnahme versteuern muss. Daher besprechen wir das Thema Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden in der heutigen Folge und konzentrieren uns auf den Bereich der Einkommensteuer.

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Zunächst klären wir einige steuerliche Begriffe.

Inhalt

Was ist ein Geschenk im einkommensteuerlichen Sinne?

Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für bestimmte Leistungen oder Lieferungen des Empfängers gedacht sind und einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen. Diese dürfen auch nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit anderen Gegenleistungen stehen.

Meistens handelt es sich bei Geschenken um Sachzuwendungen oder Gutscheine, die zur Verbesserung oder Sicherung der jeweiligen Geschäftsbeziehung getätigt werden. Weiterhin können auch Dienstleistungen verschenkt werden.

Ist eine Gegenleistung vereinbart, handelt es sich steuerlich nicht um ein Geschenk. Daher zählen Werbeprämien oder Sponsoring nicht zu den Geschenken, da eine Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit oder für Werbung erfolgt.

Sind Zugaben Geschenke?

Zugaben werden zu einer gekauften Ware oder Dienstleistung mit dazu gegeben. Sie sind keine Geschenke im steuerlichen Sinne, weil sie in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Kauf eines anderen Artikels oder einer Dienstleistung stehen.

Sind Annehmlichkeiten Geschenke?

Von den Geschenken sind die Annehmlichkeiten zu unterscheiden. Annehmlichkeiten bereichern den Empfänger nicht und stellen keinen wirtschaftlichen Vorteil dar. Eine Annehmlichkeit liegt vor, wenn zum Beispiel bei Besprechungen ein Kaffee angeboten wird. Annehmlichkeiten sind keine Geschenke und soweit sie betrieblich veranlasst sind, sind diese voll bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Was sind Streuwerbeartikel?

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Werbeartikels oder Werbemittels nicht 10 €, liegt ein Streuwerbeartikel vor. Dabei wird auf den Wert des einzelnen Werbeartikels abgestellt. Streuwerbeartikel sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, fallen nicht unter die Pauschalsteuer und sind vom Empfänger nicht zu versteuern.

Welche Unterteilung gibt es für die Einkommensteuer bei Geschenken und Aufmerksamkeiten?

Die Einkommensteuer unterscheidet kategorisch zwischen Geschenken und Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer einerseits und Geschenken und Aufmerksamkeiten an Personen, die keine Arbeitnehmer sind, andererseits. Das können, zum Beispiel, Geschäftsfreunde, Kunden, Lieferanten oder Auftraggeber sein. Wir wollen uns heute auf diese 2. Kategorie konzentrieren, die Geschenke und Aufmerksamkeiten an Personen, die keine Arbeitnehmer sind.

Was ist eine Aufmerksamkeit?

Was versteht man unter einer Aufmerksamkeit und welche Höhe darf diese haben?

Eine Aufmerksamkeit wird dem Empfänger aus einem persönlichen Anlass zugewendet und darf je Aufmerksamkeit 60 € brutto nicht überschreiten. Ein persönlicher Anlass kann zum Beispiel ein Geburtstag, ein Jubiläum, eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes, ein Richtfest, der Umzug, die bestandene Prüfung, die Taufe des Kindes, das Dienstjubiläum, die Einschulung, Pensionierung, Kommunion, Beförderung oder Konfirmation sein. Keine Aufmerksamkeit ist zum Beispiel bei Geschenken zu Weihnachten oder zu Ostern gegeben, weil hier die Veranlassung im Feiertag besteht und nicht in der Person des Beschenkten.

Eine betrieblich veranlasste Aufmerksamkeit ist steuerlich voll abzugsfähig und zählt nicht zu den Geschenken im steuerrechtlichen Sinne. Der Beschenkte erhält das Geschenk „steuerfrei“.

Können Aufmerksamkeiten mehrfach im Jahr gewährt werden?

Aufmerksamkeiten aus persönlichen Anlass können auch mehrfach im Jahr „steuerfrei“ gewährt werden.

Was ist, wenn die Aufmerksamkeit 60 € überschreitet?

Aufmerksamkeiten über 60 € brutto sind Geschenke und werden wie diese behandelt.

Was ist mit der Aufzeichnungspflicht und der 60 € Grenze bei Aufmerksamkeiten, wenn ich mehrere Geschenke für eine Person verschenken will?

Die Geschenke werden für jeden einzelnen persönlichen Anlass der Aufmerksamkeit für die 60 € Grenze zusammengerechnet. Diese müssen für alle Geschenke für denselben persönlichen Anlass der Aufmerksamkeit in der Summe unter 60 € liegen.

Für alle Geschenke sind die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und die Verbuchung auf dem speziellen Konto in der Buchführung für Geschenke, wenn es eine Buchführung gibt.

Wann sind Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden abzugsfähige Betriebsausgaben (Grenze) und gibt es eine betragsmäßige Abzugsbeschränkung?

Der Abzug von Geschenken an Geschäftsfreund als Betriebsausgabe ist steuerlich stark eingeschränkt (Grenze).

betriebliche Veranlassung der Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden

1. Voraussetzung ist, dass das Geschenk betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein muss. Wird ein Geschenk aus privatem Anlass zugewendet, kann es nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Höchstgrenze der Geschenke an Geschäftsfreunde, um diese von der Steuer abzusetzen

Betriebliche Geschenke an Geschäftsfreunde sind steuerlich voll als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Summe der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten pro Jahr und pro Empfänger maximal 35 € bis inkl. 2023, ab 2024 50 € (Grenze) beträgt. Für die Prüfung der 35 €/50 € -Grenze werden alle Geschenke eines Jahres an eine Person zusammengerechnet, natürlich ohne die Aufmerksamkeiten.

Was passiert bei Geschenken an Geschäftsfreunde und Kunden beim Überschreiten der 35 €-Grenze (50 € Grenze ab 2024)?

Wird die 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) pro Person und pro Jahr überschritten, sind alle Geschenke des Jahres an diesen Empfänger steuerlich nicht abziehbar, auch die Geschenke, die unter der 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) liegen. Diese sind dann in der Steuererklärung oder der E-Bilanz unter der Rubrik „nicht abzugsfähige Geschenke“ auszuweisen. Aufmerksamkeiten bleiben jedoch abzugsfähig.

Beispiel 1 für Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden:

Ein Zahnarzt verschenkt in 2020 zu Ostern ein Geschenk von 30 € und zu Weihnachten ein Geschenk von 30 € an ein- und dieselbe Person. Beide Geschenke liegen einzeln unter der 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze). Da jedoch für den Betriebsausgabenabzug auf die Summe der Geschenke im Kalenderjahr pro Person abgestellt wird und die Person 60 € geschenkt bekam, entfällt der Betriebsausgabenabzug für beide Geschenke. Diese werden dann als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt.

Was ist mit der Aufzeichnungspflicht, der 35- Euro-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) bei Geschenken, wenn ich mehrere Geschenke für eine Person verschenken will?

Die Summe aller Geschenke für die Person wird im Jahr für die 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) zusammengerechnet. Bei der 35 – Euro-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) wird daher auf alle Geschenke an die Person im Jahr und nicht auf das einzelne Geschenk abgestellt. D.h. es können natürlich mehrere Geschenke gemacht werden, diese werden für die Beurteilung aber zusammengerechnet.

Für alle Geschenke sind die vorgenannten Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und die Verbuchung auf dem speziellen Konto in der Buchführung für Geschenke.

Was ist mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer bei Geschenken an Geschäftsfreunde bei der 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) und der 60 €-Grenze bei Aufmerksamkeiten?

Besteht die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, zum Beispiel bei Apotheken, ist auf den Nettowert ohne Umsatzsteuer bei der 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) abzustellen. Besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, zum Beispiel bei einem Arzt mit steuerfreien Umsätzen, ist der Bruttowert (also einschließlich Umsatzsteuer) für die Grenze für die Geschenke an Geschäftsfreunde maßgeblich.

Bei der 60 €-Grenze für Aufmerksamkeiten handelt es sich um einen Bruttowert, der für Vorsteuerabzugsberechtigte und Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte gleichermaßen einheitlich 60 € ist.

Beispiele für die Auswirkung der Vorsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten und Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern

Machen wir ein paar Beispiele und unterstellen, dass alle Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Geschenke vorliegen.

Beispiel 2 – vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer

Im Dezember 2020 wird ein Geschenk von einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z.B. ein Apotheker mit einem Wert von brutto 40,60 € verschenkt. Die Rechnung weist 16 % Umsatzsteuer aus. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung kann Vorsteuer gezogen werden und es entstehen netto Kosten von 35 €. Das Geschenk ist voll als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Abwandlung 2. Beispiel nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer

Der Unternehmer ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. In diesem Fall kann keine Vorsteuer gezogen werden und das Geschenk liegt mit brutto 40,60 € über der 35 €-Grenze und ist daher steuerlich in 2020 nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ab 2024 gilt die 50 € Grenze, da wäre es abzugsfähig.

Beispiel 3 – Geschenke an Geschäftsfreunde in 2021

Im Januar 2021 wird ein Geschenk von einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer mit einem Wert von 41,65 € brutto verschenkt. Die Rechnung weist 19 % Umsatzsteuer aus. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung kann Vorsteuer gezogen werden und es liegen netto Kosten von 35 € vor. Das Geschenk ist daher voll steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Gibt es eine Aufzeichnungspflicht für die Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden?

Der Gesetzgeber hat Aufzeichnungen für den Abzug der Geschenke als Betriebsausgaben vorgeschrieben. Die Geschenke sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben fortlaufend und zeitnah aufzuzeichnen. Dadurch können die Beträge und Personen für die 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) pro Jahr genau ermittelt werden.

Der Name des Empfängers und der Grund bzw. der Zweck der Schenkung sind zusammen mit dem Beleg aufzuzeichnen. Das kann auf dem Beleg selbst erfolgen oder auf einer Anlage zum Beleg.

Wird diese Aufzeichnungspflicht nicht vollständig erfüllt, können die Geschenke an Geschäftsfreunde nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Bei bilanzierenden Unternehmen sind die Geschenke auf besonderen Konten in der Buchhaltung zu verbuchen.

Beispiel 4 Verletzung der Aufzeichnungspflicht bei Geschenken

Handelt es sich um betriebliche Geschenke und die 35 € pro Person (ab 2024 50 € Grenze) und Jahr werden unterschritten und fehlen die entsprechenden Aufzeichnungen, sind die Geschenke nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die Betriebsprüfung greift gerne die Fälle auf, in denen alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch die entsprechenden Aufzeichnungen fehlen, um die Betriebsausgaben zu streichen.

Wir wird die Aufzeichnungspflicht für Geschenke in der Buchführung umgesetzt?

In der Buchführung sind die Geschenke an Geschäftsfreunde auf ein gesondertes Konto „Geschenke abziehbar“ bzw. „Geschenke nicht abziehbar“ zu verbuchen.

Wenn ich Geschenke für alle Geschäftsfreunde auf einer Rechnung kaufe und diese über 35 € (ab 2024 50 €) ist. Wie erfolgt dann die Behandlung in der Buchführung, der Aufzeichnungspflicht und was ist mit der 35 € Grenze (ab 2024 50 € Grenze) für Geschenke?

Beispiel: Es wird vom Apothekeninhaber ein Karton Spirituosen gekauft mit einem Gesamtwert von 330 € für 10 Kunden, Ärzte, Zahnärzte und Geschäftspartner. Die einzelne Flasche liegt hier unter 35 € /(ab 2024 50 €) (330 €: 10 Kunden = 33 € pro Flasche). D.h. jeder Geschäftsfreund erhält ein Geschenk unter 35 € (ab 2024 50 € Grenze) im Jahr. Das Geschenk ist voll abzugsfähig, da das einzelne Geschenk die 35 € Grenze (ab 2024 50 € Grenze) unterschreitet. Es wird bei der Behandlung auf das einzelne Geschenk und nicht auf die Rechnung abgestellt.

Es sollte auf der Rechnung der Grund und Anlass des Geschenkes und die Namen alle 10 Beschenkten notiert werden oder auf einer Anlage zur Rechnung. Dann kann man anhand der Rechnungshöhe und der Anzahl der Beschenkten für die Beurteilung der 35 €-Grenze (ab 2024 50 € Grenze) das einzelne Geschenk für jeden ausrechnen.

In der Buchführung: Wenn es noch in den Buchungstext passt, sollten alle Namen der Beschenkten im Buchungstext aufgenommen werden. Wenn die Namen nicht mehr rein passen, wie hier, kann im Buchungstext auf die Anlage mit den Namen verwiesen werden: Hier z.B. Karton 10 Flaschen Wein für 10 Geschäftsfreunde lt. Anlage. Die Anlage ist zusammen mit der Rechnung in der Buchführung oder den Belegen aufzubewahren. In einer digitalen Buchhaltung kann zur Rechnung die Anlage mit dem Grund und Namen mit dazu eingescannt werden oder gleich dem Beleg beigefügt und eingescannt werden.

Welche einkommensteuerlichen Auswirkungen gibt es beim Empfänger des Geschenkes?

Erhalten Unternehmer von Geschäftsfreunden betrieblich veranlasste Geschenke, sind diese meist als Betriebseinnahme zu versteuern, soweit der Schenker nicht die Pauschalsteuer übernimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geschenk beim Schenker als Betriebsausgabe abzugsfähig ist oder eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe vorliegt.

Bei privat veranlassten Geschenken kann der Unternehmer das Geschenk nicht als Betriebsausgabe abziehen, dann gibt es auch keine einkommensteuerliche Auswirkung beim Empfänger.

Erhalten Privatkunden oder Endverbraucher Geschenke von einem Unternehmer, liegen meist keine steuerpflichtigen Einnahmen beim Beschenkten vor.

Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde, also Zuwendungen aus persönlichen Anlass mit einem Wert bis maximal 60 € brutto und Streuwerbeartikel, sind beim Empfänger nicht zu versteuern.

Was ist die Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden?

In der Regel möchte der Schenker, dass der Beschenkte natürlich nicht für das Geschenk noch zusätzliche Einnahmen versteuern und Steuern zahlen muss. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von Geschenken durch den Schenker in §37b EStG geschaffen. Übernimmt der Schenker die Pauschalsteuer, sind beim Empfänger keine Einnahmen zu versteuern. Die vorher genannten Aufzeichnungspflichten für den Schenker bleiben aber dennoch bestehen.

Bei Empfängern, die das Geschenk nicht als Einnahme zu versteuern hätten, ist eine Pauschalversteuerung nicht nötig, weil beim Empfänger gerade keine Steuerpflicht besteht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Pauschalsteuer für die Geschenke an Geschäftsfreunde und wie hoch ist diese?

Geschenke an Geschäftsfreunde bzw. Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von insgesamt 10.000 € brutto jährlich pro Empfänger können pauschal mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Allerdings nur, soweit sie beim Empfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen würden.

Die Pauschalierung für Geschenke an Geschäftsfreunde kann in einem Wirtschaftsjahr nur einheitlich für alle Geschenke an Geschäftsfreunde ausgeübt werden. Der Unternehmer hat daher die Wahl alle Geschenke an Geschäftsfreunde in dem Jahr oder keine Geschenke an Geschäftsfreunde pauschal zu versteuern.

Die Pauschalsteuer für Geschenke wird wie Lohnsteuer behandelt und ist vom Unternehmer anzumelden und abzuführen. Der Schenker muss den Beschenkten über die Pauschalierung unterrichten.

Was ist mit der Pauschalsteuer für Aufmerksamkeiten?

Für Aufmerksamkeiten fällt keine Pauschalsteuer an, da sie steuerrechtlich keine Geschenke sind und beim Empfänger keine Versteuerung vorzunehmen wäre.

Ist die Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde eine abzugsfähige Betriebsausgabe?

Die Behandlung der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe beim Unternehmer ist davon abhängig, ob das Geschenk, was pauschal versteuert wird, selbst abziehbar ist oder einer Abzugsbeschränkung als nicht abziehbare Betriebsausgabe unterliegt.

Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde und Kunden:  Was ist von der Steuer absetzbar, wann zahlt der Schenker Steuern auf Geschenke?

Beim Schenken von Weihnachtsgeschenken von Unternehmen an Unternehmer gibt es einiges zu beachten, damit das Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

Der Schenker hat die Möglichkeit das Geschenk mit 30 % Steuer pauschal zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer zu versteuern, damit der Beschenkte es nicht als Einnahme versteuern muss.

  • Streuwerbeartikel bis 10 € sind steuerlich abzugsfähig. Es fällt keine pauschale Steuer an.
  • Geschenke bis 35 € (ab 2024 50 €) pro Person und Jahr sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es fällt die pauschale Steuer an.
  • Geschenke über 35 € (ab 2024 50 €) pro Person und Jahr sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es fällt die pauschale Steuer an.

Vertiefende Informationen zu Weihnachtsgeschenken finden Sie hier.

Übersicht zu Geschenken, zur pauschalen Steuer, umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Geschenken und Vorsteuerabzug Geschenke (Stand 2021 und 2022)

Wir haben ein Merkblatt Stand bis 31.12.2021 (hier öffnen) und Merkblatt Stand 2022 und 2023 (hier öffnen) beigefügt, in dem sie weitere Informationen erhalten. Zusätzlich ist den Merkblättern jeweils eine Übersicht (Stand bis 31.12.2021 und Stand 2022 und 2023) beigefügt über die steuerliche Behandlung bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug und eine Übersicht für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug. In den jeweiligen Übersichten können Sie aus den Spalten übersichtlich nebeneinandergestellt entnehmen: die Einstufung der Zuwendung nach den jeweiligen Euro-Beträgen, also unter welche Kategorie zum Beispiel Streuwerbeartikel, Aufmerksamkeiten, abzugsfähige Geschenke oder nicht abzugsfähige Geschenke fällt die jeweilige Zuwendung, die dann folgende steuerliche Behandlung als Betriebsausgabe oder nicht abziehbare Betriebsausgabe, die Besonderheiten beim Vorsteuerabzug und die Möglichkeiten der Pauschalierung. Zusätzlich werden in diesen Übersichten und im Merkblatt auch die Behandlung der Geschenke und Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer sowie die Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und beim Vorsteuerabzug bei Geschenken dargestellt. Auf diese Themen sind wir heute in der Folge nicht eingegangen.

Zusammenfassung Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden

Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen, sie sehen beim Schenken gibt es einiges zu beachten, damit das Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Beschenkte keine Einnahmen versteuern muss.

Welche Geschenke an Arbeitnehmer sind steuerfrei, welche Nebenkosten fallen beim Arbeitgeber an?

Wir haben Merkblätter Stand bis 31.12.2021 (hier öffnen) und Stand 2022 und 2023 (hier öffnen) für die Geschenke an Arbeitnehmer beigefügt, indem sie weitere Informationen und Hinweise für die Nettolohnoptimierung erhalten.

Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer:

Beim Schenken von Weihnachtsgeschenken (Sachgeschenke) an Arbeitnehmer gibt es einiges zu beachten, da auch erhebliche Arbeitgebernebenkosten anfallen können.

Die Kosten sind als Betriebsausgaben beim Arbeitgeber abzugsfähig.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit Sachgeschenke bis 10.000 € pro Jahr mit 30 % Steuer pauschal zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer zu versteuern, damit der Arbeitnehmer es nicht als Arbeitslohn versteuern muss.

Geschenke bis 44 € brutto bis 31.12.2021 bzw. 50 € brutto ab 2022 pro Arbeitnehmer im Monat und die Anwendung der 44 € (bis 2021) bzw. 50 € (ab 2022) Freigrenze ist noch nicht beim Arbeitnehmer in dem Monat ausgeschöpft:

Das Geschenk ist beim Arbeitnehmer steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Es fällt keine Pauschalsteuer an. Der Arbeitgeber hat keine Nebenkosten.

Hat der Arbeitnehmer die 44 € (bis 2021) bzw. 50 € (ab 2022) Freigrenze schon ausgeschöpft oder das Geschenk überschreitet 44 € (bis 31.12.2021) bzw. 50 € ab 2022 brutto, fällt die pauschale Steuer und Sozialversicherung an.

Vertiefende Informationen zu Weihnachtsgeschenken an Arbeitnehmer finden Sie hier.

Sind auch Geschenke, Gratisproduke und Vorteile beim Tester, Influencer, Podcaster, Instagrammer, YouTuber und Blogger zu versteuern?

Näheres können Sie hierzu im Blogartikel, zur Höhe des Versteuerung hier, was nicht versteuert werden muss hier und wie erfolgt die Behandlung von Waren und Artikeln zum Vorführen, Bewerben und Testen hier nachlesen.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

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