Gewerbeanmeldung: Wann, wie und wo und muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?

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Als Steuerberater werden wir oft gefragt: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wann, wie und wo muss die Gewerbeanmeldung vorgenommen werden? Hierüber sprechen wir in der heutigen Folge.

In welchem Gesetz ist die Gewerbeanmeldung geregelt?

Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Gewerbeordnung zu finden.

Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland existiert der Grundsatz der Gewerbefreiheit, d.h. jeder kann ein Gewerbe anmelden. Das Gesetz kann für bestimmte Gewerbe oder Personen jedoch Einschränkungen vorsehen, weil zum Beispiel Nachweise, Prüfungen, Zulassungen und Erlaubnisse vorliegen müssen oder das Gewerbe untersagt ist.

Zu welchem Zeitpunkt ist eine Gewerbeanmeldung entweder verpflichtend vorzunehmen oder wahlweise möglich?

Wer in Deutschland ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung, eine Filiale oder eine unselbstständige Zweigstelle neu eröffnet bzw. beginnt, eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, einen Betrieb übernimmt, verlegt oder erweitert, muss ein Gewerbe anmelden oder bei bereits bestehendem Gewerbe dieses gegebenenfalls ummelden oder die Gewerbeanmeldung erweitern.

Es besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Einnahmen, Gewinne oder Verluste erzielt werden und welchen zeitlichen Rahmen die Tätigkeit umfasst.

Muss ich als Kleingewerbe, Nebengewerbe oder Kleinunternehmer auch eine Gewerbeanmeldung vornehmen?

Auch für nebenberufliche gewerbliche Tätigkeiten, Kleingewerbe, Nebengewerbe oder als gewerblicher Kleinunternehmer ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Mit Erteilung der Gewerbeanmeldung ist es gewerberechtlich erlaubt das Gewerbe auszuüben.

Wird der Betrieb aufgegeben, eingestellt oder verkauft, ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.

Wann wird eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt?

Im Einkommensteuergesetz ist der Gewerbebetrieb definiert als selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Kein Gewerbebetrieb liegt vor bei der Tätigkeit als Angestellter, bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, freiberuflichen Einkünften oder Einkünften aus anderer selbständiger Arbeit.

Als Laie ist es einfacher sich zu merken, dass man in der Regel gewerblich tätig ist, soweit man als eigener Chef Einnahmen aus einer Tätigkeit erzielt, die keine freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist. Eine Gewerbeanmeldung ist dann Pflicht.

Die Tätigkeit einer OHG, GmbH und AG ist immer gewerblich.

Auch Blogger und Influencer üben oft eine gewerbliche Tätigkeit aus, weil sie Einnahmen oder Sachgeschenke über Werbung generieren.

Wer muss keine Gewerbeanmeldung abgeben?

Angehörige der freien Berufe sind nicht verpflichtet eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Welche Berufe zählen zu den freien Berufen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen?

Es zählen zum Beispiel folgende Tätigkeiten zu den freiberuflichen Tätigkeiten: die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.

Weiterhin gehören die sogenannten Katalogberufe zu den freien Berufen: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen. Weiterhin gibt es die den Katalogberufen ähnlichen Berufe. Hier enthalten die Einkommensteuerrichtlinien und die Einkommensteuer-Hinweise einige Aufzählungen. Angehörige der eben aufgezählten Berufe beziehen nach dem Einkommensteuergesetz Einkünfte aus selbstständiger freiberuflicher Arbeit und keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Sind die gesetzlichen Regelungen der Gewerbeordnung zur Anmeldung des Gewerbes mit den einkommensteuerlichen Regelungen des Gewerbebetriebs identisch?

Die Gewerbeordnung hat eigene gesetzliche Definitionen, wer von der Gewerbeanmeldung befreit ist und wer eine Gewerbeanmeldung abzugeben hat. Daher kann es Abweichungen gegenüber der einkommensteuerlichen Einstufung des Gewerbebetriebes geben.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich das Gewerbe anmelden?

Das Gewerbe muss bis spätestens zu dem Zeitpunkt angemeldet sein, in dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Idealerweise wird das Gewerbe vor Beginn der Tätigkeit angemeldet. Eine verspätete oder fehlende Gewerbeanmeldung kann Bußgelder oder Strafen zur Folge haben. Die Gewerbeanmeldung kann auch für kurze Zeit rückwirkend vorgenommen werden. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass eventuell Bußgelder oder Strafen festgesetzt werden.

Wie und wo melde ich das Gewerbe an?

Die zuständige Behörde ist in der Regel das örtliche lokale Gewerbeamt der Stadt bzw. Gemeinde, in der das Gewerbe betrieben wird. Welcher Fachbereich innerhalb der Behörde zuständig ist, unterscheidet sich je nach Gemeinde oder Stadt. Das kann z.B. das Ordnungsamt, das Bürgerbüro, das Einwohnermeldeamt, das Stadthaus, das Bezirksamt oder direkt das Gewerbeamt sein.

Welche Unterlagen benötige ich für die Gewerbeanmeldung?

Es ist das Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen, abzugeben bzw. einzureichen. Dieses können Sie vor Ort ausfüllen, sich zuschicken lassen oder manchmal auch online herunterladen. Viele Städte und Gemeinden bieten bereits die Möglichkeit auch online die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Weiterhin wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Es kann erforderlich sein, weitere Unterlagen für die Gewerbeanmeldung einzureichen bzw. vorzulegen. Das können zum Beispiel sein: ein Auszug aus dem Melderegister oder die gültige Aufenthaltsgenehmigung und je nach Gewerbe weitere Nachweise, Prüfungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Handelsregisterauszüge, Amtsärztliche Bescheinigungen, Einträge in die Handwerksrolle, Meisterbriefe, Gaststättenerlaubnisse, Maklererlaubnisse, polizeiliche Führungszeugnisse, bei Gesellschaften ein Gesellschaftsvertrag etc.. Welche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung Ihres Gewerbes im Einzelnen benötigt werden, können Sie telefonisch bei der zuständigen Stelle erfragen.

Wie teuer ist die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt meist zwischen 10 und 65 €. Zusätzliche Kosten können für die von anderen Behörden oder Institutionen anzufordernden Unterlagen entstehen.

Welche weiteren Behörden werden aufgrund der Gewerbeanmeldung benachrichtigt?

Mit der Gewerbeanmeldung werden, gesetzlich geregelt, verschiedene Meldungen an weitere Behörden, Institutionen und Ämter vorgenommen.

Das Finanzamt erhält die Mitteilung, damit dieses die Erfüllung der steuerlichen Pflichten überwachen kann. In der Regel übersendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem es dann u.a. Angaben zur Person und zum Betrieb abfragt. Anzugeben sind u.a. darin die Schätzung oder Planzahlen zu Umsatz, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Anzahl der Arbeitnehmer und Gewinn. Damit kann das Finanzamt die Abgabepflichten für die Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuervoranmeldungen, künftig abzugebenden Steuererklärungen festlegen und eine Einstufung der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vornehmen. Aufgrund der Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine Einkommensteuererklärung, bei Personengesellschaften eine Feststellungserklärung und bei juristischen Personen eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Je nach Gewerbe können auch weitere Pflichten zur Abgabe von Erklärungen entstehen, zum Beispiel zur Abgabe der Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung.

Weitere Mitteilungen erfolgen je nach Gewerbe und gesetzlicher Regelung, zum Beispiel an die IHK, an die Berufsgenossenschaft, an die Handwerkskammer, an das Arbeitsamt, an den Zoll, an die Deutsche Rentenversicherung, an verschiedene Registergerichte, an statistische Ämter, an Ämter, die für den Immissionsschutz, Arbeitsschutz, die Lebensmittelüberwachung oder nach dem Mess- und Eichgesetz zuständig sind.

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss die Gewerbeanmeldung rechtzeitig vornehmen. Einige aufgrund der Gewerbeanmeldung benachrichtigten Behörden, Ämter oder Institutionen werden dann Kontakt aufnehmen.

Was kann als Freiberufler, Gewerbe, Nebengewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer als Betriebsausgaben und Kosten bei Einnahmenüberschussrechnung von der Steuer abgesetzt werden?

Zahlreiche betriebliche Kosten können von der Steuer bei der Gewinnermittlung abgesetzt werden. Eine Zusammenstellung der von der Steuer absetzbaren Kosten als Freiberufler, Gewerbe, Nebengewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer bei Einnahmenüberschussrechner finden sie hier.

Existenzgründung: Gründungszuschuss beantragen und dadurch zusätzliche Liquidität erhalten

Für viele Gründer oder Übernehmer bietet der steuerfreie Gründungszuschuss die Möglichkeit, beim Beginn der Selbständigkeit zusätzliche Liquidität zu erhalten.

Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit vor Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit zu stellen. Beachten Sie die fristgerechte Meldung der Arbeitslosigkeit sowie den Restanspruch auf Arbeitslosengeld.

Insgesamt kann sich der Gründungszuschuss im besten Fall auf 20.000 Euro belaufen! Die eigene Vermögenslage spielt keine Rolle. Beantragen Sie den Gründungszuschuss rechtzeitig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind!

Wer gefördert werden kann, in welchem Mindestumfang wöchentlich die Selbstständigkeit ausgeübt werden muss, wie hoch der Gründerzuschuss bei Ihnen ausfällt und wie lange er gezahlt wird, erfahren Sie in unserem Blogartikel!

Bin ich umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und habe ich ein Kleinunternehmen?

Bin ich bei der Umsatzsteuer ein Kleinunternehmer, ab wann bin ich kein Kleinunternehmer mehr und muss die Regelbesteuerung anwenden, was sind die Vorteile, Nachteile des Kleinunternehmers (Kleinunternehmen) und welche Voraussetzungen gelten, können Sie hier nachlesen.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

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Anzeigen von 4 Kommentaren
  • Torsten vom Gründerlexikon

    Ich habe eine hilfreiche Infografik zum Thema Gewerbeanmeldung erstellt, was meint ihr dazu?

    • Steuerberaterin Sabine Banse-Funke

      Prima!

  • Küchenrückwand

    Als Neuling in Sachen Selbstständigkeit ist das alles sehr kompliziert, ich besuche ihre Webseite ziemlich gern und nehme mir einige Wertvolle Tipps mit. Danke dafür.

    Lg Alisa

    • Steuerberaterin Sabine Banse-Funke

      Vielen Dank, das freut mich.