Wie durch die Erholungsbeihilfe Sozialversicherung gespart wird und Arbeitnehmer höheren Nettolohn erhalten (Nettolohnoptimierung–mehr Netto vom Brutto)

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Sie kennen das doch auch, alles wird über die Jahre teurer. Welches Thema ist immer ein Thema für Menschen? Richtig, das Geld, das Gehalt, der Lohn. Fast jeder hat gern mehr davon. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, gerne mehr hätte, habe ich eine wunderbare Lösung für Sie – und zwar eine Lösung, bei der Sie sich als Arbeitgeber freuen und Kosten sparen können und der Arbeitnehmer sich freut, ein höheres Nettogehalt zu erhalten. Durch den Einsatz der Erholungsbeihilfe ist das möglich. Darüber und über die Voraussetzungen wollen wir in der heutigen Folge sprechen.

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Was sind Erholungsbeihilfen?

Erholungsbeihilfen sind Zahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer zur Erholung des Arbeitnehmers, des Arbeitnehmerehegatten oder dessen Kinder. Der Vorteil besteht in der Nettolohnoptimierung, das der Arbeitnehmer ein höheres Netto erhält und der Arbeitgeber die Mitarbeiterbindung stärkt. Laien bezeichnen die Erholungsbeihilfe manchmal auch als Urlaubsgeld oder Erholungspauschale oder Erholungsgeld. Die Erholungsbeihilfe ist zweckgebunden, personenbezogen, zeitlich gebunden und die Höhe ist abhängig individuell für den Arbeitnehmer. Näheres erläutern wir nachfolgend.

Ist die Erholungsbeihilfe Urlaubsgeld?

Die Erholungsbeihilfe ist jedoch kein Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Für die Erholungsbeihilfe gelten dafür andere Regelungen (siehe nachfolgend). Urlaubsgeld kann natürlich noch neben der Erholungsbeihilfe gezahlt werden. Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfe sind rechtlich und steuerlich unabhängig von einander.

Wie viel Erholungsbeihilfe kann gezahlt werden?

Maximal können pauschal 156 € pro Arbeitnehmer, 104 € für den Ehegatten und 52 € für jedes kindergeldberechtigte Kind im Jahr gezahlt werden.

Für Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt, kann keine Erholungsbeihilfe gezahlt werden.

Durch Corona hat sich die Erholungsbeihilfe in den Jahren 2019, 2020 und 2021 nicht verändert. Sie ist gleich geblieben.

Beispiel für Zahlung der Erholungsbeihilfe

Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern. Wie viel Erholungsbeihilfe kann im Jahr gezahlt werden?

für den Arbeitnehmer 156 €

für den Ehepartner 104,

für jedes Kind 52 €.

Das macht bei 3 Kindern in der Summe 416 €. Somit sind maximal 416 € im Jahr zahlbar. Die Grenze darf nicht überschritten werden.

Muss der Arbeitgeber Nebenkosten tragen?

Sie als Arbeitgeber können diese Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern. Inklusive Arbeitgebernebenkosten tragen Sie daher ca. 530 €. Der Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer keine Steuern zahlt, er bekommt also Brutto wie Netto und es werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Die Erholungsbeihilfe wird beim Arbeitnehmer durch die Pauschalierung vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitnehmer erhält 416 € daher ohne Abzüge.

Welcher Vorteil entsteht in unserem Beispiel durch die Zahlung der Erholungsbeihilfe?

Wenn Sie in einem vergleichbaren Fall bei einem Arbeitnehmer in Vollzeit bei Steuerklasse V den Lohn normal über das Brutto auszahlen wollen, müssten Sie je nach Höhe des Bruttolohnes fast das Doppelte oder sogar mehr als das Doppelte inklusive Nebenkosten aufwenden, damit der Arbeitnehmer die netto € 416 zusätzlich herausbekommt. In unserem Beispiel sparen Sie ca. 500 € zur klassischen Bruttolohnzahlung, wenn der Arbeitnehmer dieselbe Höhe des zusätzlichen Nettolohnes von 416 € erhalten soll. Bei 6 Arbeitnehmern wären das bereits ca. 3.000 € jährlich. Hat der Arbeitnehmer weniger Kinder, verringert sich der Betrag entsprechend. Hat er mehr Kinder, erhöht sich der Betrag.

Wieso ist der Unterschied zur normalen klassischen Zahlung des Bruttolohnes so hoch?

Der Arbeitnehmer hat beim Bruttolohn Abzüge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer und zusätzlich müssten Sie als Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlen. Bei der Erholungsbeihilfe entfallen diese Zahlungen.

Was gibt es beim Einsatz der Erholungsbeihilfe zu beachten, welche Voraussetzungen gelten noch (Dokumentation, Nachweis)?

Für die Auszahlung gibt es einige Vorgaben und Voraussetzungen. Der Arbeitnehmer muss ein Blatt ausfüllen (Dokumentation Nachweis), indem er bestätigt, das Geld für Erholungszwecke zu nutzen . Ein Muster für die Dokumentation haben wir für Sie beigefügt.

Das Geld darf nur in zeitlicher Nähe zum Urlaub des Arbeitnehmers gezahlt werden, also 3 Monate vorher oder 3 Monate nach dem Urlaub des Arbeitnehmers, d.h. wir haben hier eine Zeitspanne von 6 Monaten, in der das Geld gezahlt werden kann. Der zusammenhängende Urlaub des Arbeitnehmers sollte mindestens eine Woche dauern.

Wie oft darf die Erholungsbeihilfe gezahlt werden?

Aber Achtung!

Der Maximalbetrag für die Erholungsbeihilfe darf nur einmal im Jahr pro Arbeitnehmer ausgeschöpft werden. Werden die pauschalen Beträge der Erholungsbeiträge überschritten, liegt steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn vor.

Erfreuen Sie Ihre Arbeitnehmer mit mehr Netto durch die Erholungsbeihilfe und stärken Sie gleichzeitig die Mitarbeiterbindung zu Ihnen als Arbeitgeber.

Was ist noch wichtig und interessant zur Erholungsbeihilfe?

Bei neuen Arbeitnehmern kann die Erholungsbeihilfe gleich im Gehaltsgefüge mit berücksichtigt werden. Je nachdem wann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt, kann die Auszahlung der Erholungsbeihilfe dann im Laufe des Jahres erfolgen.

Unseren Mandanten empfehlen wir bereits bei Neueinstellung oder bei einer Lohnerhöhung die Erholungsbeihilfe mit einzusetzen.

Kann die Erholungsbeihilfe auch geringfügig Beschäftigten / Aushilfen/ Minijobbern gezahlt werden?

Die Erholungsbeihilfe kann auch an geringfügig Beschäftigte gezahlt werden, auch wenn diesen beim Minijob schon regelmäßig  der monatlich maximale Betrag (bis 9/2022 450,00 € im Monat, bis 12/2023 520 € monatlich, ab 2024 538 € monatlich) gezahlt wird. Geringfügig Beschäftigte werden auch als Minijobber oder als Aushilfen bezeichnet.

Kann die Erholungsbeihilfe neben anderen Nettolohnoptimierungen gezahlt werden?

Die Erholungsbeihilfe kann auch neben anderen Maßnahmen der Entgeltoptimierung des Lohnes bzw. der Nettolohnoptimierung gezahlt werden. Weitere Möglichkeiten stelle ich in anderen Beiträgen vor.

Als Arbeitnehmer können Sie Ihrem Arbeitgeber die Zahlung der Erholungsbeihilfe vorschlagen, damit Sie mehr Netto erhalten.

Ist die Erholungsbeihilfe pfändbar?

Ja, die Erholungsbeihilfe (auch genannt Erholungsgeld oder Erholungspauschale) ist pfändbar, wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusammenfassung zur Erholungsbeihilfe und dem Vorteil beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Erholungsbeihilfen sind Zahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer zur Erholung des Arbeitnehmers, des Arbeitnehmerehegatten oder dessen Kinder.
Maximal können pauschal 156 € pro Arbeitnehmer, 104 € für den Ehegatten und 52 € für jedes kindergeldberechtigte Kind im Jahr gezahlt werden.

Bei einer Familie mit 3 Kindern kann daher in der Summe 416 € Erholungsbeihilfe im Jahr gezahlt werden. Das Geld darf nur in zeitlicher Nähe zum Urlaub des Arbeitnehmers gezahlt werden, also 3 Monate vor oder nach dem Urlaub des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber kann die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern und dadurch das Nettogehalt des Arbeitnehmers erhöhen. Der Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer keine Steuern zahlt. Er bekommt die Zahlung also Brutto wie Netto, es werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Als Arbeitnehmer können Sie den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Die Erholungsbeihilfe bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit Kosten zu sparen, weil Sie für die gleiche Nettozahlung an den Arbeitnehmer durch die Erholungsbeihilfe weniger Kosten aufwenden müssen. Der Arbeitnehmer freut sich, weil er mehr Netto erhält. Nutzen Sie diese Vorteile!

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

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