MVZ: Was muss ich für die Gründung wissen?

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Viele Ärzte und Zahnärzte überlegen, ist das MVZ für mich die beste und richtige Rechtsform. Starte ich als Existenzgründer gleich mit dem MVZ? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, was sind die Vor- und Nachteile des MVZ. Alles das klären wir mit diesem Blogartikel, der von meinem Kollegen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Ralph Leibecke verfasst wurde.

Was ist ein MVZ?

MVZ ist ein medizinisches Versorgungszentrum. Das MVZ ist eine ärztlich/zahnärztlich geleitete Einrichtung, in der mindestens zwei Ärzte/Zahnärzte, die in dem (Zahn)Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertrags(zahn)ärzte tätig sind.

Was ist der Zweck eines MVZ?

Zweck des MVZ ist die Erbringung ambulanter ärztlicher Behandlungen. Der in medizinischen Fragen weisungsfreie (zahn)ärztliche Leiter des MVZ muss als angestellter Arzt/ Zahnarzt oder als Vertrags(zahn)arzt tätig sein. Fällt die (zahn)ärztliche Leitung weg, wird die Zulassung entzogen.

Kann ein MVZ auch fachgleich sein?

Waren zunächst lediglich fachübergreifende MVZ zulässig, so dürfen diese auch fachgleich (Bsp. Zahnarzt MVZ) sein. Auch Physiotherapeuten können mit einem MVZ kooperieren.

Wer kann ein MVZ gründen?

MVZ können nur von zugelassenen Ärzten/Zahnärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen oder von gemeinnützigen Trägern, die auf Grund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und anerkannten Praxisnetzen sowie Kommunen gegründet werden.

MVZ gründen sich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten. Allerdings lässt sich die Mehrzahl der MVZ in Kernstädten und Ober- und Mittelzentren nieder. An der überwiegenden Zahl der MVZ sind Vertragsärzte und Krankenhäuser als Träger beteiligt.

Was sind die Voraussetzungen der Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums?

Damit ein MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen kann, braucht es eine Zulassung. Darüber entscheidet auf Antrag der Zulassungsausschuss der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Voraussetzungen für die Zulassung eines MVZ sind unter anderem:

  • Gründung durch Leistungserbringer oder Kommune,
  • Wahl einer zulässigen Rechtsform,
  • Vorhandensein von mindestens zwei Vertrags(zahn)arztsitzen,
  • ärztliche bzw. kooperative Leitung.

Welchen Rechtsformen sind für ein MVZ möglich?

Die Wahl der MVZ-Rechtsform ist eine Voraussetzung für die Gründung und beeinflusst alle wirtschaftlichen und (steuer-) rechtlichen Belange. Zur Auswahl stehen folgende Rechtsformen:

  • Personengesellschaft (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft/Partnergesellschaft (PartG und PartG mbB)
  • eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • öffentlich-rechtliche Rechtsform (AÖR)

Die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) ist für ein MVZ nicht zulässig. Üblicherweise wird ein MVZ als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder GmbH organisiert.

Was sind die Vorteile eines MVZs gegenüber einer Gemeinschaftspraxis (BAG) und Einzelpraxis

Der wesentliche Unterschied zwischen MVZ und Gemeinschaftspraxis (BAG) sowie Einzelpraxis ist, dass das MVZ den Vorteil der Expansion mit sich bringt. Je vollzugelassenem Vertrags(zahn)arzt ist die maximale Anzahl an angestellten Ärzten/Zahnärzten auf 4 Vollzeitstellen begrenzt. Diese Limitierung gilt jedoch nicht für das MVZ. Im Gegenteil, die Schaffung von Möglichkeiten zur Kostenoptimierung, Skaleneffekte und Wachstum ist hier erwünscht.

Im Gegensatz zu einer Einzelpraxis, in der der Praxisinhaber in der Regel sowohl die ärztlichen Behandlungstätigkeiten als auch die Verwaltungsaufgaben übernimmt, herrscht im MVZ meist eine organisatorische Trennung der Inhaberschaft von der Patientenversorgung. Dadurch können sich die Ärzte mehr der Patientenversorgung widmen.

Ist ein MVZ (medizinisches Versorgungszentrum) sinnvoll?

Die Rechtsformwahl ist eine sehr individuelle Angelegenheit, die den Bedürfnissen der Gründer entsprechen muss. Es ist der individuelle Wunsch der Berufsausübung als auch steuerliche und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Welche Rechtsform die jeweils geeignete ist, sollte durch eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung für die jeweiligen Gründer ermittelt werden. In diesem Rahmen kann dann festgestellt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Rechtsform das MVZ für Sie eine geeignete Organisationsform ist. Ob ein Wechsel von der BAG, der Gemeinschaftspraxis oder der Einzelpraxis in ein MVZ sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie zu diesen Themen dazu gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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