Rentner als Arbeitnehmer- Besonderheiten und vom Arbeitgeber häufig gestellte Fragen zur Beschäftigung von Rentnern (Teil 1+2)

 In Newsblog

In Zeiten des Arbeitskräftemangels werden Fachkräfte und Arbeitskräfte dringend gesucht. Für viele Rentner bietet eine Nebenbeschäftigung die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern. Als Steuerberater werden wir oft gefragt, welche Besonderheiten gibt es bei der Anstellung von Rentnern und wie sieht es mit den Arbeitgebernebenkosten und den Sozialversicherungsabzügen des Arbeitnehmers aus. Wir klären häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern zur Beschäftigung der Rentner als Arbeitnehmer. In diesem Blogbeitrag sind die Podcast-Folgen 1 und 2 zusammengefasst.

Inhalt

Wie hoch sind die Beitragsätze der Sozialversicherung in 2020 und was ist beim Hinzuverdienst des Rentners zu beachten?

Beiträge Sozialversicherung 2020

Wenn Rentner eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen kann sich dies auf die Sozialversicherungspflicht der einzelnen Versicherungszweige auswirken.
Die Sozialversicherungszweige sind Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Beiträge für 2020 betragen:
– Krankenversicherung 14,60 % + Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse
– Pflegeversicherung 3,05 % + Zusatzbeitrag für kinderlose Erwachsene ab dem 23. Lebensjahr
– Rentenversicherung 18,60 %
– Arbeitslosenversicherung 2,40 %
Die Beiträge der Sozialversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Hinzuverdienst bei Rentnern als Arbeitnehmer

Vor Beschäftigungsaufnahme sollte geklärt werden, in welcher Höhe der Hinzuverdienst zur Rente max. möglich ist, ohne das der Hinzuverdienst die Rente entsprechend kürzt oder sogar unter Umständen entfallen lässt.
Weiterhin ist vor Beginn der Beschäftigung zu klären, welche Rente der Arbeitnehmer erhält.

Was ist die Regelaltersgrenze, eine Altersvollrente und eine Altersteilrente?

Zum Verständnis erkläre ich zunächst einige Begriffe.

Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht für alle Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1964. Liegt das Geburtsdatum vor dem 01.01.1947, ist die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte der Geburtenjahrgänge 1947-1963 besteht eine Besonderheit. Hier erfolgt eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze.

Altersteilrente, Altersvollrente

Der Rentner hat die Wahlmöglichkeit, seine Rente als Altersteilrente oder als Altersvollrente auszahlen zu lassen. Die frei gewählte Teilrente muss mindestens 10 % und darf höchstens 99 % der Vollrente betragen. Bei einer Teilrente wird die Rente daher zunächst nicht in der vollen möglichen Höhe von der Rentenversicherung gezahlt. Teilrenten kommen derzeit noch nicht ganz so häufig vor, sind aber in den letzten Jahren mehr geworden.

Im Teil 1 beschäftigen wir uns mit den Rentnern vor Erreichen der Regelaltersgrenze und im Teil 2 nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Rentner als Arbeitnehmer mit Altersteilrente für langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Wenn der Arbeitnehmer eine Altersteilrente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, wirkt sich diese Rente nicht auf das Beschäftigungsverhältnis aus. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die vollen Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung tragen, da nur eine Teilrente vorliegt und die Regelaltersgrenze nicht erreicht ist.

Rentner als Arbeitnehmer mit Altersvollrente für langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Definition

Bei Erhalt der Altersvollrente für langjährig Versicherte handelt es sich um einen Rentner, der die Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung noch nicht erreicht hat, aber durch die Anzahl der Arbeits- bzw. Beitragsjahre einen Anspruch auf Rente hat. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht des Angestellten.

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung wird vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer nur noch der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt, da der Arbeitnehmer mit dem Erhalt der Rente keinen Anspruch auf Krankengeldbezug hat. Der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,00 % + Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse statt der 14,60 % + Zusatzbeitrag und ist damit geringer als der normale Beitragssatz. Der Arbeitgeber spart durch den ermäßigten Beitragssatz in der Krankenversicherung ebenfalls 0,30 % Arbeitgeberaufwendungen zur Krankenversicherung.

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung

In allen andern Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) bleiben die Beiträge bei den normalen Beitragssätzen, da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Besonderheit Rentner als Arbeitnehmer, die eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhalten

Bei Arbeitnehmern, die eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund erreicht haben, wird lediglich der Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Für den Arbeitnehmer sind keine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Der Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung entfällt. Für viele Arbeitgeber ist es unverständlich, den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zahlen zu müssen und der Arbeitnehmer hat unter Umständen von der Zahlung keinen Vorteil mehr. Der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung wird meist nicht mehr bei der Rente des Arbeitnehmers berücksichtigt, da der Arbeitnehmer schon Rente bezieht. Der Gesetzgeber will durch diese Regelung sicherstellen, dass der Rentner im Bereich der Rentenversicherung für den Arbeitgeber nicht günstiger gestellt ist und Rentner aus Kostengründen bevorzugt werden.

Beschäftigung von Rentnern als Arbeitnehmer mit Altersteilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Arbeitslosenversicherung

Bezieht der Arbeitnehmer eine Altersteilrente und hat die Regelaltersgrenze bereits erreicht, wirkt sich diese Rente auf die Arbeitslosenversicherung aus. In diesem Fall fallen keine Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Arbeitslosenversicherung an, da der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitslos werden kann. Somit ist die Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Der Arbeitgeber spart daher den hälftigen Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung mit 50 % von 2,4 %, also 1,2 % Arbeitgeberanteil.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung

In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung werden die vollen Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt, da nur eine Teilrente vorliegt.

Beschäftigung von Arbeitnehmern: Rentner mit Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Bei Erhalt der Altersvollrente handelt es sich um einen Altersvollrentner. Hier ändert sich die Sozialversicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung wird auch hier der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt, da kein Anspruch mehr auf Krankengeld von der Krankenkasse besteht. Der Arbeitgeber spart einen Arbeitgeberanteil von 0,30 % gegenüber dem normalen Krankenversicherungsbeitrag.

Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung bleibt jedoch die volle Versicherungspflicht bestehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlt jeweils den hälftigen Beitrag zur Pflegeversicherung.

Rentenversicherung

In der Rentenversicherung ist nur noch der Arbeitgeberanteil an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten. Da der Arbeitnehmer bereits die Regelaltersrente erhält, entfällt für den Arbeitnehmer der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.

Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung ist weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer ein Beitrag zu entrichten. Der Regelaltersrentner hat nicht mehr die Möglichkeit, sich arbeitssuchend zu melden und damit entfällt der Beitrag auf beiden Seiten komplett. Der Arbeitgeber spart daher den hälftigen Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung mit 50 % von 2,4 %, also 1,2 % Arbeitgeberanteil.

Gibt es eine Besonderheit bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze durch den angestellten Rentner?

Wenn ein Rentner Arbeitnehmer ist, die gesetzliche Rente und einen Hinzuverdienst als Arbeitnehmer hat, werden von beiden Einkommen die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten. Überschreiten diese zusammen pro Monat die Beitragsbemessungsgrenze für 2020 von insgesamt mehr als 4.687,50 € und liegt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, kann sich der Versicherte (Arbeitnehmer) auf Antrag die zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung erstatten lassen.

Gibt es Besonderheiten beim Aushilfslohn von geringfügig beschäftigten Rentnern (Minijobbern, Aushilfen)?

Krankenversicherung

Bei privat Krankenversicherten entfällt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeber spart dadurch 13,00 %.

Rentenversicherung

Arbeitnehmer – Rentner mit Altersvollrente, aber noch keine Regelaltersgrenze erreicht

Arbeitnehmer, die bereits Altersvollrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind grundsätzlich in der Rentenversicherung beitragspflichtig. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 3,60 % bei geringfügig Beschäftigten. Der Arbeitnehmer hat hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Damit wäre der Arbeitnehmer in der Rentenversicherung beitragsfrei und es fallen keine Rentenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer an. Dies würden wir in diesem Falle unseren Mandanten und dessen Arbeitnehmern empfehlen, da sich die Beitragszahlung nicht auf die Rentenhöhe auswirkt.

Arbeitnehmer – Rentner mit Altersvollrente und die Regelaltersgrenze erreicht

Bei Arbeitnehmern, die eine Altersvollrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, entfällt der Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3,60 %. Der Arbeitnehmer ist somit in der Rentenversicherung für den Arbeitnehmerbeitrag beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt jedoch einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15,00 %. Der Arbeitgeber hat keine Ersparnis, denn auch hier möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Rentner im Bereich der Rentenversicherung für den Arbeitgeber nicht günstiger ist und damit nicht der Rentner aus Kostengründen bevorzugt wird.

Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung

Die Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sind grundsätzlich bei einer geringfügigen Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragsfrei.

Wie werden angestellte Rentner mit Erwerbesminderungsrente und Hinterbliebenrente behandelt und welche Auswirkungen ergeben sich?

Wenn Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente erhalten, hat es keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in allen Zweigen. Das heißt, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen die vollen 50% Anteile für die Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wie werden angestellte Rentner mit Einnahmen aus privat versicherten Renten behandelt und welche Auswirkungen ergeben sich?

Desweitern haben auch private Rentenbezüge keine Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis. Allerdings können sich diese Einnahmen auf die Einkommensteuer auswirken.

Welche Besonderheit gibt es bei der Versicherung eines Rentners in der privaten Krankenversicherung?

Soweit unabhängig von der Regelaltersgrenze eine Versicherung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht, erhält der Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn ausgezahlt.

Gibt es bei Rentnern als Arbeitnehmer Besonderheiten bei Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüchen oder Kündigungsfristen?

Auch wenn angestellte Rentner zu einer besonderen Personengruppe in der Gehaltsabrechnung zählen, sind sie dennoch Arbeitnehmer und haben somit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

Zusammenfassung zur Beschäftigung von Altersvollrentnern mit Regelaltersrente als Arbeitnehmer

Durch die Beschäftigung von Altersvollrentnern mit Regelaltersrente als Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber Kosten sparen und der Rentner hat geringere Abzüge für die Sozialversicherung. Ein Vorteil für beide Seiten!

☞ Es ändert sich die Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

☞ In der Krankenversicherung wird der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt. Der Arbeitgeber spart einen Arbeitgeberanteil von 0,30 % gegenüber dem normalen Beitrag.

☞ In der Rentenversicherung ist nur noch der Arbeitgeberanteil an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten. Da der Arbeitnehmer bereits die Regelaltersrente erhält, entfällt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.

☞ In der Arbeitslosenversicherung ist weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer ein Beitrag zu entrichten. Der Arbeitgeber spart den hälftigen Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung mit 50%, also 1,2% Arbeitgeberanteil.

Fazit zur Beschäftigung von Rentnern als Arbeitnehmer

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, die Beschäftigung von Rentnern wirft oft viele Fragen beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge des Rentners werden die Art der Rente und die Regelaltersgrenze des Rentners benötigt. Hierfür reicht der Blick auf den Rentenbescheid. Die Einstufung des Rentners kann sich ändern, wenn er von einer Teilrente in die Vollrente wechselt oder wenn er die Regelaltersgrenze erreicht.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

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