Sonderzahlung Teil III – Vorteile, Kostenersparnis und einfache Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke (mehr Netto vom Brutto)

 In Newsblog

In unseren letzten beiden Folgen mit Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke, Fachanwalt für Medizinrecht, hatten wir bereits das Thema Sonderzahlung. Dieses werden wir heute fortsetzen und abschließen. Heute besprechen wir die Nettolohnoptimierung (mehr Netto vom Brutto) der Sonderzahlung.

Gibt es eine Möglichkeit Sonderzahlungen steuerlich zu optimieren (Nettolohnoptimierung – mehr Netto vom Brutto)?

Ja, da gibt es viele Möglichkeiten. Vorher muss generell geklärt werden, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Sonderzahlung zu leisten und in welcher Höhe, was einer Optimierung entgegenstehen kann. Sie hatten in den Folgen I und II zur Sonderzahlung unseren Zuhörern erklärt, wann der Arbeitgeber eine Sonderzahlung leisten muss, z. B wegen der Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, der betrieblichen Übung, dem Tarifvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Gründen. Die  Folgen Teil I und II haben wir am Ende verlinkt. Aber auch die Zahlung des Mindestlohnes oder Regelungen aus Betriebsvereinbarungen stehen einer Nettolohnoptimierung entgegen.

Ideale Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung (mehr Netto vom Brutto)

Am besten und einfachsten ist, falls die vorher erwähnten Gründe nicht dagegen stehen, die Optimierung sofort von Anfang an zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gleich im Gehaltsgefüge einzubauen. Im Rahmen einer Lohnerhöhung kann die Optimierung auch berücksichtigt werden.

Was ist eine Nettolohnoptimierung (mehr Netto vom Brutto) überhaupt?

Viele Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung setzen voraus, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden, also eine Lohnumwandlung oder ein Lohnverzicht ist nicht erlaubt.

Bei der Nettolohnoptimierung werden Entgelt- und Lohnbestandteile gezahlt, die meist ganz oder teilweise sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei sind und / oder je nach Art der Zahlung vom Arbeitgeber auch pauschal versteuert werden.

Was sind Beispiele zur Nettolohnoptimierung (mehr Netto vom Brutto)?

Wir hatten in den Podcast Folgen 1-5 bereits Themen zur Nettolohnoptimierung, zum Beispiel die Erholungsbeihilfe, den Zuschuss zur Internetnutzung, die Überlassung eines Computers, die Überlassung eines Telefons mit Telefonvertrag oder auch den Zuschuss zum Kindergarten. Weitere Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung finden Sie hier im Blog (Corona Prämie/Sonderzahlung, Überlassung eines Fahrrades oder E-Bikes, Übereignung eines Fahrrades Gutscheine/Tankgutscheine).

Wichtig ist, dass bei der Nettolohnoptimierung beachtet wird, dass viele Änderungen sozialversicherungsrechtlich nur für die Zukunft möglich sind. Also können sie nicht rückwirkend umgesetzt werden. Auch bei der Lohnsteuer gibt es Einschränkungen bei der Lohnumwandlung oder beim Lohnverzicht.

Was eignet sich zur Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung zu Beginn des Arbeitsverhältnis?

Für die Nettolohnoptimierung einer Sonderzahlung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eignen sich zum Beispiel Tankgutscheine und Erholungsbeihilfen. Das Thema Erholungsbeihilfen hatten wir in Folge 1 des Podcast besprochen. Tankgutscheine werden sehr gern und häufig von unserem Mandanten eingesetzt. Zum Tankgutschein finden sie ebenfalls einen Blogbeitrag.

Wie kann ein praktisches Beispiel zur Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung gleich von Beginn des Arbeitsverhältnisses aussehen?

Machen wir ein Beispiel für eine Nettolohnoptimierung, die gleich von Beginn des Arbeitsverhältnisses an anstatt der angedachten später zu zahlenden Sonderzahlung sofort optimiert im Gehaltsgefüge eingebaut wird. Wenn der Mitarbeiter eine Sonderzahlung von angedacht 1.500 € erhalten sollte, kann die Optimierung folgendermaßen aussehen:

Einsatz von Tankgutscheinen und Erholungsbeihilfe

Im Laufe des Jahres 2021 erhält der Arbeitnehmer jeden Monat jeweils einen Tankgutschein von 44 €, also in der Summe im Jahr 528 € für die Tankgutscheine. Zusätzlich erhält er eine Erholungsbeihilfe von 312 €, für sich, seine Ehefrau und sein Kind.

Wir hatten also unsere ursprüngliche Sonderzahlung von 1.500 €, kürzen die Tankgutscheine für das ganze Jahr von 528 €, die Erholungsbeihilfen mit 312 €. Dann verbleibt eine Restsonderzahlung von 660 €, die natürlich sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerpflichtig und als Bruttolohn normal abgerechnet wird. Ab 2022 ist der Betrag für den maximalen Tankgutschein auf monatlich 50 € erhöht worden.

Wie hoch ist der Vorteil in unserem Beispiel durch die Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung (mehr Netto vom Brutto)?

Der Vorteil bei dieser von Anfang an geänderten Gestaltung beträgt für den Arbeitnehmer rund 200 € mehr Netto und der Arbeitgeber hat rund 80 € weniger Kosten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von der Nettolohnoptimierung der angedachten Sonderzahlung. Bei 20 Arbeitnehmern beträgt der Vorteil des Arbeitgebers 1.600 €, bei 3 Jahren und 20 Arbeitnehmern 4.800 €. Ab 2022 erhöht sich der Vorteil nochmal, da der maximal monatliche Betrag für den Tankgutschein von 44 € auf monatlich 50 € angehoben wurde.

Wichtig ist dabei, der Arbeitnehmer darf bei dieser Variante nur einen Tankgutschein pro Monat erhalten und nicht zwölf auf einmal, d. h. in unserem Beispiel verteilt sich die Optimierung durch die Tankgutscheine auf zwölf Monate.

Gibt es noch andere Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung außer Tankgutscheine?

Ja natürlich, statt der zwölf Tankgutscheine kann zum Beispiel auch ein Computer oder ein monatlicher Telefonvertrag mit Telefon überlassen werden oder es kann ein monatlicher Kindergartenzuschuss oder der monatliche Zuschuss zur Internetnutzung gezahlt werden. Es gibt einen bunten Strauß an Möglichkeiten, die immer individuell auf den einzelnen Fall angepasst angewendet werden können. Rein theoretisch sind auch alle Lohnoptimierungsmöglichkeiten bei einem Mitarbeiter denkbar, wenn natürlich alle Voraussetzungen jeweils gegeben sind.

Zusammenfassung zur Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung

Der Vorteil der Nettolohnoptimierung besteht darin, dass der Arbeitnehmer mehr Netto erhält, der Arbeitgeber unter Umständen Kosten sparen kann und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels gestärkt wird.

Liebe Zuhörer, Sie sehen es gibt rund um die Sonderzahlung viel zu beachten. Auch viel Optimierungspotenzial, was in der Praxis noch zu selten genutzt wird. Durch die Optimierung der Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren und der Arbeitgeber spart häufig noch zusätzlich Kosten. Wir beide hoffen, wir konnten Ihnen einige Impulse für die Regelung der Sonderzahlung, der Umsetzung und Nettolohnoptimierung der Sonderzahlung in den Folgen geben.

weitere Links, Hinweise und Sonderzahlung Teil I und II

Hören Sie oder lesen Sie gern auch in Teil I und II zu den Sonderzahlungen am Beispiel von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken rein.

Sonderzahlung: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) am Beispiel von Ärzten, Zahnärzten, Apotheken

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung benötigen. Und wenn sie als Apotheker, Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Hebamme, Tierarzt, Heilpraktiker, Pflegedienst, Unternehmer oder Heilberufler Hilfe suchen, wissen Sie, mit wem sie reden sollten. Rufen Sie mich bei steuerlichen Themen oder Herrn Leibecke (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht) bei rechtlichen Themen für eine Beratung an!

Sie können sich auch gern für unseren Newsletter anmelden, mit dem Sie viele weitere wertvolle und nützliche Informationen erhalten.

Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn!

Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax
Ralph Leibecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht

Weitere Podcastfolgen:

Bei Fragen zur Nettolohnoptimierung unterstützen wir Sie als erfahrene Experten. Vereinbaren Sie mit uns gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerntermin: [icon name=“phone“ class=““ unprefixed_class=““]Telefonisch 0551-49801-0

Social Media – besuchen, abonnieren und folgen Sie uns!