10 Steuertipps, um Steuern 2025 zu sparen

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In diesem Blogartikel geben wir ein paar Steuertipps und legale Steuertricks, wie Sie noch in 2025 Steuern sparen können. Wir haben uns 10 Steuertipps ausgesucht, aus verschiedenen Bereichen, damit für jeden ein Steuertipp dabei ist. Wir starten gleich mit einem Steuertipp, der für fast alle Personen nützlich ist.

Steuertipp Nr. 1: Zahlungen in 2025 durchführen

Führen Sie steuerlich absetzbare Investitionen, Reparaturen, Ausgaben oder Spenden noch in 2025 durch, dann können Sie in 2025 noch Steuern sparen.

Steuertipp Nr. 2: Zahlungsfluss Einnahmenüberschussrechnung optimieren

Ziehen Sie bei Einnahmenüberschussrechnung die Bezahlung von Ausgaben ins laufende Jahr vor und verschieben Sie die Zahlung von Einnahmen ins nächste Jahr.

Steuertipp Nr.3: Vorauszahlung der privaten Krankenversicherung (PKV)

Zahlen Sie die Beiträge der privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung in 2025 voraus. Der 3 – fache Jahresbeitrag ist als Vorauszahlung zusätzlich absetzbar.

Steuertipp Nr. 4: Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen

Bezahlen Sie Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen für den eigenen Haushalt noch in 2025.

Steuertipp Nr. 5: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG), die sogenannten GWGs (Anschaffungskosten bis maximal 800 € netto ohne Umsatzsteuer pro Wirtschaftsgut), können Steuern bei Betrieben in 2025 sofort gespart werden.

Steuertipp Nr. 6: digitale Wirtschaftsgüter absetzen

Computer, Hardware, Software, Drucker können einfach voll im Anschaffungsjahr von der Steuer abgesetzt werden.

Steuertipp Nr. 7: Sonderabschreibung von 40 %

Nutzen Sie die Sonderabschreibung in Höhe von 40 % für bewegliche Wirtschaftsgüter bei kleinen oder mittleren Betrieben.

Steuertipp Nr. 8: Investitionsabzugsbetrag von 50 %

Nutzen Sie den 50 % igen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für zukünftige Investitionen für bewegliche Wirtschaftsgüter bei kleinen oder mittleren Betrieben.

Steuertipp Nr. 9: Energetische Baumaßnahmen

Schließen Sie steuerlich geförderte energetischen Baumaßnahmen am Eigenheim bzw. eigenen Haus noch in 2025 ab. Dann beginnt die steuerliche Absetzbarkeit bereits ab 2025.

Steuertipp Nr. 10: Abgabe der Steuererklärung 2021

Sind Sie nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, geben Sie die Steuererklärung für das Jahr 2021 noch bis 31.12.2025 ab, um die Steuererstattung noch zu retten oder eine Verlustfeststellung noch für 2021 bis 31.12.2025 durchführen.

Steuertipps, um Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen

Steuertipps um Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen, finden Sie hier.

Weitere Steuertipps

Weitere Steuertipps finden Sie in unserem Blog und in den Merkblättern und Videos auf unserer Internetseite im Bereich Service unter der Rubrik Downloadbereich.

Weitere Hinweise und Links

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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