Tiere: Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

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Welche Kosten sind steuerlich absetzbar für unsere Lieblinge, die Tiere? Meist sind Kosten für Tiere (z. B. Anschaffung, Futter, Pflege, Betreuung) steuerlich nicht absetzbar.

Die Ausnahmen listen wir hier auf.

Absetzbare Kosten im Privatbereich für Tiere

  • Tierhalterhaftpflichtbeiträge für Tiere sind bei den Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Sie wirken sich oft nur eingeschränkt oder gar nicht aus, wenn die absetzbaren Höchstbeträge schon ausgeschöpft sind.
  • Dienstleistungen auf Rechnungen (ohne Materialkosten), die im Haushalt ausgeführt und über die Bank bezahlt werden, z. B., Tierbetreuung, Pflegekosten für Tiere, Urlausbetreuung der Tiere (Füttern, Fellpflege, Gassi gehen), können als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % Steuerermäßigung abgesetzt werden, max. 4.000 €/Jahr. Werden die Leistungen außerhalb des Haushaltes erbracht, sind sie nicht absetzbar. Gassi gehen ist begünstigt, wenn das Tier zu Hause abgeholt und dorthin zurückgebracht wird.
  • Handwerkerkosten auf Rechnungen (ohne Materialkosten), die im Haushalt ausgeführt und über die Bank bezahlt werden, z. B. Arbeiten am Stall, können mit 20 % Steuerermäßigung abgesetzt werden, max. 1.200 €/Jahr.
  • Bei den außergewöhnlichen Belastungen können zum Beispiel Krankheitskosten zur Krankentherapie (z. B. Therapiehund, Blindenhund) abgesetzt werden.
  • Spenden an steuerbegünstigte Tierwohlorganisationen können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Die Kosten des Tierarztes (auch für den Hausbesuch) sind nicht als außergewöhnlichen Belastungen absetzbar.

Absetzbare berufliche/betriebliche Kosten für Tiere

Diese Kosten können steuerlich ganz oder teilweise abgesetzt werden, wenn diese betrieblich/beruflich veranlasst sind, z. B.:

  • Dienst-, Therapie-, Blindenhund
  • Arbeitstier für die berufliche Arbeit
  • Wachhund für das betriebliche Gelände
  • Tiere der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tierzucht
  • Pferde beim Pferdehof

Werden die Tiere privat und beruflich genutzt, können die Kosten anteilig abgesetzt werden. Der Privatanteil ist zu schätzen.

Ganz oder teilweise absetzbar sind alle Kosten für das Tier und rund um das Tier, z. B. Futter, Pflege, Streu, Unterkunft, Einrichtung, Zubehör, Versicherung, Hundesteuer, Tierarzt, Impfungen, Anschaffungen. Anschaffungen von Wirtschaftsgütern sind, soweit kein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt, auf die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Weitere Hinweise, Steuertipps und Links

Weitere zahlreiche leicht verständliche Steuertipps, was bei der Steuererklärung absetzbar ist, erhalten Sie hier. Möchten Sie mehr Expertentipps?

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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