Was kann ich bei der Steuer geltend machen, absetzen, was ist absetzbar?

 In Newsblog

Häufig werde ich vom Mandanten gefragt, was ist absetzbar, was kann ich alles von der Steuer absetzen oder geltend machen?

Hier eine beispielhafte Aufzählung von Kosten, die man absetzen kann, die natürlich nicht abschließend ist. Durch die entsprechende Verlinkung können Sie jeweils mehr zum Thema erfahren.

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Betriebliche Einkünfte bei Einnahmenüberschussrechnung – was kann ich absetzen?

Zum Beispiel kann man bei betrieblichen Einkünften (Gewerbebetrieb, Freiberufliche Einkünfte, z.B. bei Ärzten, Zahnärzten) bei Einnahmenüberschussrechnung folgende Kosten absetzen:

  • Abschreibungen (lineare oder degressive Abschreibung) für Anschaffungen, z.B. Handy, Schränke, Regale, Schreibtische, Stühle, Einrichtung, Inventar, Geräte, Werkzeuge, PKW, Fahrzeuge
  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungen bis 800 € netto ohne Umsatzsteuer)
  • Volle Abschreibung im ersten Jahr für digitale Wirtschaftsgüter, z.B. für EDV, PC, Computer und Zubehör, Drucker, Laptop, Hardware, Peripheriegeräte, Betriebs- und Anwendersoftware
  • Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, soweit die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten wird
  • Investitionsabzugsbetrag, Herabsetzungsbetrag nach § 7 g EStG, soweit die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten wird
  • Abschreibung für betriebliche Gebäude, Räume
  • Anlagenabgänge (Restbuchwert der Wirtschaftsgüter) bei Aussonderung, Verkauf oder Verschrottung der Wirtschaftsgüter
  • Raumkosten, Grundstückskosten, Grundstücksnebenkosten, Miete, Mietnebenkosten, Grundstückreinigung, Renovierungskosten der Räume
  • Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale
  • Wareneinkauf, Rohstoffe, Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Praxis- und Betriebsbedarf, Kosten für Fremdlabor bei Zahnärzten, Kosten für Verpackung
  • Personalkosten, Personalnebenkosten, Berufsgenossenschaft, Kosten für den Betriebsausflug, die Weihnachtsfeier, Geschenke für die Arbeitnehmer
  • betriebliche Versicherungen, Berufshaftpflicht, Gebühren, Beiträge, Kammerbeiträge, Verbandsbeiträge, Gebühren Gewerbeanmeldung
  • Arbeitskleidung, Reinigungskosten
  • Wartung, Reparaturen, Instandhaltung, Leasing, Geräte- und Einrichtungskosten
  • der betriebliche Anteil der laufenden Telefon-, Handy- und Internetkosten
  • Kfz-Kosten oder Kfz-Kosten-Pauschalen oder Kosten für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
  • Kosten für ein E-Bike oder Fahrrad
  • Betriebsausgaben für den Rechtsanwalt, Steuerberater, Beratungskosten, Buchführungskosten
  • Porto, Büromaterial
  • Betriebsbedarf, Dekoration, Blumen
  • EDV- und Software Kosten
  • Fremdleistungen
  • Abfall, Entsorgung
  • Reise-, Übernachtungs- und Fortbildungskosten inklusive Verpflegungsmehraufwand
  • Fachliteratur, Arbeitsmittel, Werbung
  • betriebliche Zinsen, Kontoführungsgebühren, Finanzierungskosten
  • Bewirtungskosten
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung
  • betrieblich verursachte Geschenke (für Geschäftsfreunde bis 35 € (ab 2024 50 €) pro Jahr und Geschäftsfreund oder für persönliche Anlässe bis 60 € brutto pro Anlass (sogenannte Aufmerksamkeit))
  • betriebliche Steuern
  • bezahlte Umsatzsteuer, Vorsteuer
  • Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen: Bei Geltendmachung der Betriebsausgabenpauschale sind keine tatsächlichen Kosten absetzbar.
  • Abzug von steuerlichen Rücklagen und steuerlichen Ausgleichsposten
  • In Ausnahmefällen Kosten für Tiere, insoweit verweisen wir auf den Blogbeitrag.
  • Mehr Infos hier.

Was kann ich als Arbeitnehmer als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen und absetzen?

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Soweit die Kosten beruflich veranlasst sind, kann man z.B. folgendes absetzen:

  • Kosten für die Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte (Pendlerpauschale)
  • Fahrtkosten bei Behinderung
  • Arbeitsmittel, Werkzeuge
  • Kontoführungsgebühren
  • Kammerbeiträge, Verbandsbeiträge, Berufsverbände, Gewerkschaftsbeiträge, Berufshaftpflicht, beruflicher Anteil der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung
  • Büromöbel, Computer, Software, EDV-Kosten, Drucker, Porto, Büromaterial
  • Kosten für Onlinemeetings (z.B. Kamera, Mikrofon, Lautsprecher)
  • Fachliteratur, Fachbücher, Fachzeitschriften, Kosten für Online Bibliotheken
  • Abschreibung für berufliche Anschaffungen und Investitionen
  • Steuerberatungskosten, Kosten des Lohnsteuerhilfevereines
  • Unfallkosten auf der beruflichen Fahrt
  • Typische Berufsbekleidung und deren Reinigungskosten
  • Beruflicher Anteil des Handys und der Handy-, Festnetzkosten, Internetkosten, Telekommunikationskosten
  • Fortbildungskosten, Fortbildungsgebühren, Reisekosten der Fortbildung
  • Fahrtkosten für berufliche Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, berufliche Übernachtungskosten und Reisenebenkosten
  • Kosten der doppelten Haushaltsführung (z.B. Mehraufwand für Verpflegung, Kosten der Unterkunft, Fahrtkosten, Einrichtungskosten)
  • Verpflegungsmehraufwand für Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit
  • Bewerbungskosten, Kosten Führungszeugnis, Kosten Passbilder
  • Umzugskosten, Umzugskostenpauschale
  • Kosten der Promotion
  • Kosten für eine Zweitausbildung , Zusatzausbildungen (z.B. Gebühren, Studiengebühren, Prüfungsgebühren)
  • Arbeitszimmer, Einrichtung und Arbeitsmittel für das Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale, Tagespauschale
  • Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten: Übungsleiterpauschale (für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer) bis 3.000 €, Ehrenamtspauschale bis 840 € (Beim Ansatz der Freibeträge entfällt dann der Ansatz weiterer Kosten für den Bereich)
  • In Ausnahmefällen beruflich veranlasste Kosten für  Tiere, insoweit verweisen wir auf den Blogbeitrag.

Was kann ich bei der Einkommensteuer absetzen und geltend machen?

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Zum Beispiel können abgesetzt werden:

  • Beiträge für die Rente der Basisvorsorge (Rüruprente, deutsche Rentenversicherung Bund, gesetzliche Rentenversicherung, berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse, Knappschaft)
  • Beiträge inklusive deren Vorauszahlung zur Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung,
  • Beiträge Riester Versicherung
  • Weitere Versicherungen, die unter Umständen evtl. nur eingeschränkt absetzbar sind: Tierhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankengeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, ältere Rentenversicherungen, Arbeitslosenversicherung, Pflegezusatzversicherung
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstige Zwecke, Parteispenden, Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
  • Kirchensteuerzahlungen, Kirchgeld
  • Berufsausbildungskosten für die Erstausbildung bis maximal 6.000 €
  • Gezahlte Versorgungsleistungen aus alten Verträge für die als Sonderausgaben absetzbaren Renten und dauernden Lasten
  • Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches
  • Unterhaltszahlungen an den getrennt dauernd lebenden oder geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Realsplittings bis zu 13.805 € zuzüglich der für diesen bezahlten Krankenversicherungsbeiträgen der Basisversicherung  (erforderliche Zustimmung des dauernd getrennt lebenden oder geschieden Ehegatten und Versteuerung des Unterhalts durch diesen)
  • Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige (Die Absetzbarkeit ist abhängig vom Vermögen und den Einkünften und Bezügen des nahen Angehörigen.)
  • Sonderausgaben zur Förderung des Wohneigentums (Sanierung von eigengenutzten denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten)
  • Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die nicht zur Einkunftserzielung und nicht selbst genutzt werden (Herstellungskosten, Sanierungskosten)
  • Anteil des Arbeitslohnes, der Maschinen- und Fahrtkosten von Handwerkerleistungen, von haushaltsnahen Dienstleistungen, Hilfen im Haushalt, von Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Zuzahlungen zum Krankenhaus, der Apotheke, Behandlungen, Physiotherapie, Hörgeräte, Pflegekosten, Kosten für Pflegekräfte, Pflegeheim, Heimunterbringung, behinderungsbedingte Aufwendungen, Bestattungskosten (nur soweit diese das Erbe übersteigen))
  • Pflegepauschbetrag für die unentgeltliche persönliche Pflege einer pflegebedürftigen Person
  • Behindertenpauschbeträge bei Feststellungen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 % und mehr
  • Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen
  • Hinterbliebenenpauschbetrag 370 €
  • Absetzbare Beträge für Kinder (siehe extra Abschnitt dafür)
  • In Ausnahmefällen Kosten für Tiere. Siehe Insoweit den Blogartikel.

Was kann ich bei Kindern alles von der Steuer absetzen und geltend machen?

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Zum Beispiel können bei der Steuer abgesetzt werden:

Was kann ich bei Vermietung alles von der Steuer absetzen?

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Zum Beispiel können bei der Steuer abgesetzt werden:

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
  • Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 7 h EStG) und bei Baudenkmälern (§ 7 i EStG)
  • Degressive oder lineare Abschreibung bei Gebäuden (lineare Abschreibung 2 % oder 2,5 % und bei Vermietung zu Wohnzwecken und Fertigstellung nach dem 31.12. 2022 von 3%)
  • Schuldzinsen, Finanzierungskosten, Kosten für die Grundschuld
  • Kontoführungsgebühren
  • Dauernde Lasten und Renten im Zusammenhang mit der Vermietung
  • Grundsteuern, Straßenreinigung, Abgaben, Versicherungen
  • Gas, Strom, Hausbeleuchtung, Wasser, Abwasser, Heizung, Schornsteinfeger, Wartung, Müll, Abfall, Winterdienst, Straßendienst, Reinigung, Fahrstuhl
  • Reparaturen, Sanierung, verteilter Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre (bis zu 5 Jahre § 82 b EStDV)
  • Anschaffung von Gegenständen, Werkzeug, Einrichtung, Einbauküche, Möbel, ggfs. erfolgt der Ansatz über die Abschreibung (lineare, degressive Abschreibung, Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Abschreibung digitale Wirtschaftsgüter)
  • Kosten für den Garten, die Gartenanlage, die Bepflanzung, die Außenanlagen
  • Kosten der Hausverwaltung, Hausgeld (ohne Instandhaltungsrücklage)
  • Hausmeister, Hauswart
  • Vermittlungsgebühren für den Makler zur Vermietung
  • Arbeitszimmer, soweit dieses für die Vermietung auch genutzt wird
  • Steuerberater, Rechtsanwalt, Beratungskosten
  • Verwaltungskosten
  • gezahlte Vorsteuer und Umsatzsteuer
  • Fahrtkosten

Weitere Hinweise, Steuertipps und Links

Weitere zahlreiche leicht verständliche Steuertipps, was bei der Steuererklärung absetzbar ist, erhalten Sie hier.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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