Energiepreispauschale: Wissenswertes zur Energiepreispauschale von 300 €

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Grundlagen und Anspruchsberechtigte der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale wird einmalig aufgrund eines gesetzlichen Rechtsanspruch altersunabhängig steuerpflichtig sozialversicherungsfrei in Höhe von brutto 300 € für 2022 für Personen mit aktiven Einkünften gewährt. Pro Bezugsberechtigten wird die Pauschale nur einmal insgesamt für das Jahr 2022 gewährt und sie ist Fahrzeug- und Fahrtstreckenunabhängig.
Es reicht sogar, wenn die Voraussetzungen an einem Tag in 2022 erfüllt waren! Bei Ehegatten muss entsprechend jeder Ehegatte die Voraussetzung selbst erfüllen.

Begünstigtenkreis

Wer ist begünstigt für die Energiepreispauschale?

  • Arbeitnehmer
  • Azubi
  • Aushilfen
  • Minijobber
  • kurzfristig Beschäftigte
  • Beschäftigte mit Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
  • aktive Erwerbstätige
  • Wer Einkünfte oder Beteiligungen aus Gewerbebetrieb, Land- und Fortwirtschaft oder selbständiger Arbeit hat

Wer ist nicht für die Energiepreispauschale begünstigt?

Nicht begünstigt sind z.B:

  • Pensionäre
  • Rentner
  • Hausfrauen
  • Arbeitslose

Wie erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale?

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Auszahlung in der Regel über den Arbeitgeber über den September oder Oktober Lohn, bei dem diese am 1.9.2022 beschäftigt sind.

Bei mehreren Arbeitgebern erfolgt die Auszahlung bei dem Arbeitgeber bei dem die Steuerklasse 1-5 verwendet wird.

Bei Selbständigen erfolgt die Auszahlung in der Regel durch die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung zum 10.09.2022.

Für alle anderen Fälle erfolgt die Auszahlung über die Einkommensteuerveranlagung 2022, wofür dann die Einkommensteuererklärung 2022 abzugeben ist. Es kann sich somit bei Steuer eine Erstattung ergeben.

Wie erfolgt die Abwicklung der Energiepreispauschale beim Arbeitgeber?

Die Abwicklung der Energiepreispauschale ist abhängig davon, wie die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers abgegeben wird. Es kann auch zur Lohnsteuererstattung kommen, wenn die Pauschale höher ist als die Lohnsteuer.

Lohnsteueranmeldung und Verrechnung der Energiepreispauschale

Bei monatlicher Abgabe erfolgt die  Verrechnung meistens mit der Lohnsteuer August 2022. Bei Quartal-Lohnsteueranmeldungen erfolgt die Verrechnung mit der Anmeldung Oktober 2022. Bei jährlicher Anmeldung hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob er die Pauschale zahlen möchte. Bei Zahlung erfolgt die Verrechnung mit der Lohnsteuerjahresanmeldung 2022.

Weitere Hinweise und Links

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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